😀 Was ich schon seit Längerem loswerden wollte (und hier bin ich mir – einmal mehr – nicht sicher, ob man längerem oder Längerem schreibt (dem aufmerksamen Mitglied meiner hochwohlgelöblichen Leserschaft wird die Klein-/Grossschreibungsdivergenz der beiden Worte aufgefallen sein), aber so wichtig ist das auch nicht, schliesslich geht es hier nicht um Grammatik (oder Orthographie (oder andere sprachliche Raffinessen)) sondern um etwas ganz Anderes (und hier bin ich mir der Grossschreibung relativ sicher, zumal ich mich im vorangehenden Nebensatz eines Genitivs zu bedienen wusste, und dies dem Beitrag als Gesamtes eine hochstehendere Note verleiht, als dieser verdient hat), und zwar um Legalität), schreibe ich nun endlich nieder:
Mit Fotobildaufnahmegerät im Kompaktformat ausgestattet machte ich mich vor geraumer Zeit auf den Heimweg und kurvte soeben aus der Velostation am Milchgässli, als mir eine kreidene Inschrift an der Mauer des Burgerspitals auffiel, deren orthographische Unzulänglichkeit mich dergestalt anrührte, dass ich nicht umhin kam, sie (die Inschrift, nicht die Unzulänglichkeit) für die Nachwelt in elektronischer Form aufzubewahren, und diesenzwecks mit erwähntem Fotobildaufnahmegerät im Kompaktformat ein Abbild der Realität in den Speicher bannte. Das Resultat sollst du hier zu Gesicht bekommen, und sei versichert: Wenn du dir zwecks Erheiterung deines Gemütes das Bild auf deinen Heimrechner herunterladen möchtest, so ist das weder illegal noch illlegal, denn ich erlaube es dir ausdrücklich. Here goes:
Soviel nun mal dazu. Ich hätte noch haufenweise andere Lichtbilder, sehe mich im Moment aber genötigt, der Abwasserreinigungsanlage der Stadt Bern Arbeitsmaterial zur Verfügung zu stellen und verabschiede mich folgerichtig mit hoher Geschwindigkeit Richtung Klo. Gute Nacht!