Ob’s nun ein Happy-End gibt?

Der Nuggi ist raus, könnte man sagen, und zwar meiner. Usegjagt het’s mer ne. Nach ungefähren vier Monaten habe ich nun bei der Post einmal nachgefragt, wie es denn mit der Rückerstattung der 23 Franken aussieht, die mir in Aussicht gestellt worden war, nachdem ich mich zu recht über die mangelhafte Dienstleistung beschwert hatte.

Diesmal hatte ich keine Lust, wieder lange in der Warteschlange Schleifen zu drehen und dabei noch Geld zu zahlen. Deswegen habe ich mich des Online-Kontaktformulars bedient, was den Vorteil bringt, dass ich den Beschwerdetext hier auch gleich mal veröffentlichen kann. Ich schrieb:

Guten Tag,

betreffend dem genannten Auftrag (PDF für alle Fälle auch im Anhang) hatte ich am 15. Februar 2021 telefonischen Kontakt mit Ihrem Kundendienst, da der Auftrag in absolut katastrophaler Qualität ausgeführt worden war (vgl. https://www.fritteli.ch/2021/02/15/schweizer-post-also-ehrlich/). Dabei wurde mir zugesichert, dass mir die CHF 23 in Form von Briefmarken zurückerstattet werden würden (vgl. https://www.fritteli.ch/2021/02/17/rein-pekuniaer-bin-ich-zwar-versoehnt-aber/).

Da ich bis heute, also 4 Monate (!) später, noch nichts erhalten habe, bitte ich Sie der Einfachheit halber, mir das Geld einfach zu überweisen, und zwar auf das Postkonto ***, lautend auf «***». Vielleicht kriegen Sie das ja innerhalb der nächsten Tage auf die Reihe. Ich würde es mir sehr wünschen. Und auch Ihnen würde ich das Erfolgserlebnis von Herzen gönnen, den Schaden wenigstens zu einem kleinen Teil wieder gut gemacht zu haben.

Vielen Dank und freundliche Grüsse,
Manuel Friedli

Ich, am 12.06.2021 um 00:11 (leicht geschwärzt)

Ich war ein bisschen genervt, was sich am einigermassen unsachlich formulierten Ende des Textes wohl ablesen lässt. Ich hoffe, das Geld trifft nun trotzdem ein. Aber vielleicht trötzelt jetzt die Post ja auch grad z’leid. Dann müsste ich wohl meiner innersten Überzeugung zum Trotz zum Telefonhörer greifen und mich geifernd um Kopf und Kragen reden. Wir werden sehen. In spätestens vier weiteren Monaten.