Abgeben! Marsch!

Es ist eine freudige Zeit für die Menschheit, zumindest für jenen Teil der Menschheit, der aus mir besteht. Denn ich habe einen Marschbefehl erhalten.

Nicht für jeden Schweizer ist ein Marschbefehl freudige Post, und normalerweise ist es auch für mich kein Anlass zu Freudentänzen und ausschweifenden Feiern. Dieser Marschbefehl jedoch ist anders. Es ist nämlich nicht irgend ein Marschbefehl, sondern ein ganz besonderes Exemplar. Auf diesem hier steht gedruckt: «Anzug: ZIVIL«. Und als ob dies noch nicht genug wäre, befanden sich im Couvert haufenweise Beilagenblätter. Diese instruieren mich, wie ich korrekterweise meinen ganzen Plunder abzugeben habe!

Endlich ist es also soweit, ich darf abgeben! Das heisst … noch nicht gleich. Erst am 27. November dieses Jahres, um 9:30 Uhr, wird es soweit sein. Und obwohl das als eine sehr lange Wartezeit erscheinen mag, bin ich doch froh über den langen Vorlauf, denn ich habe vor der Abgabe noch etwas zu regeln: Die Rückforderung des geleisteten Wehrpflichtersatzes anlässlich der Dienstverschiebung aus dem Jahre 2006. Damals wollte ich nicht Dienst am Vaterlande leisten, sondern zog es vor, mit der RBB an den Whit-Friday-Umzügen in Saddleworth, England teilzunehmen. Zu Recht, wie ich meine.

Also, die Rückforderung: Wie fordert man sein sauer verdientes Geld zurück? Die Antwort liegt auf der Hand: Man fragt das Internet. Ich habe mich also auf der Website der Armee schlau zu machen versucht, wie ich vorzugehen hätte, jedoch keine Antwort auf meine konkrete Frage gefunden. Also entschied ich mich für die nächstbessere Variante, nämlich einen Anruf auf die Hotline.

Und dies sollte ein Abenteuer sondergleichen werden. Siehe, staune:

«Brügger», empfing mich eine Stimme, die mir sofort bekannt vorkam. Dasch doch dr Chrigu! schoss es mir durch den Kopf, und meldete ich mich langsam und betont deutlich: «Grüessech, mi Name isch Manuel Friedli.» Mit einer langen Pause liess ich die Worte durch die Telefonleitung auf das Trommelfell und das Bewusstsein meines Gesprächspartners einwirken. Der reagierte aber bloss mit einem nüchternen «Grüessech …», ohne weiter auf meine ostentative Vorstellung einzugehen. Da konnte ich endgültig nicht mehr an mich halten und frug frech: «Bisch du dr Chrigu!?», denn auch das Grüessech wurde mit einer derart bekannten Stimme geäussert, dass ich mich einfach nicht irren konnte, und tatsächlich: Er war es! Lediglich dem Umstand, dass er mich nicht im ersten Augenblick erkannt hatte, verdankte ich es, einer allumfassenden Verarsche zu entgehen, was mich im Nachhinein erleichtert. So plauderten wir einfach ein Weilchen unbeschwert über Gott und die Welt, ich erfuhr, dass er soeben seinen letzten WK absolviere und lachte ihn ein wenig aus, da ich meinen Letzten schon vor 3 (DREI!) Jahren geleistet hatte, schilderte dann aber mein Begehr und er gab mir die nächste Nummer, die ich anzurufen hatte.

Und tatsächlich war ich nach einem weiteren Telefonat schlauer und werde also meine Erkenntniss nun im grossen, weiten Netz öffentlich darstellen, auf dass jedermann fortan wisse, wie er sein Geld zurückbekomme:

Man schicke sein Dienstbüchlein mit einer kleinen Begleitnotiz an eine bestimmte Adresse, und schon sollte alles seinen Gang nehmen. Die Notiz könnte in Etwa so aussehen:

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich habe einen WK verschoben und musste zahlen und will nun mein Geld zurück weil ich nämlich jetzt alle Tage geleistet habe und bitte überweisen Sie den Zaster auf mein Konto und zwar lautet das 30-123456-7 und ist bei der Post und Merci und Gruss.

Meine Notiz war selbstverständlich ungleich eloquenter. Wichtiger ist sowieso, dies an die korrekte Adresse zu adressieren. Und diese Adresse ist die folgende:

Wehrpflichtersatz
Papiermühlestrasse 13 g
3000 Bern 22

Und nun warte ich auf mein Geld und bete und hoffe, dass mir die werten Herren der Militärfinanzabteilung mein Dienstbüchlein rechtzeitig zurückschicken, denn ich wiederum muss es bis spätestens am 24. September den Herren von der Militärplunderrücknahmestelle zusenden, und ganz so extrem lange dauert es bis dahin ja auch nicht mehr … wir werden sehen.

Brasilianisches Schweizerpoulet

Von wegen «Schweizer Poulet»! Im Denner gibt es Fleisch in ganz schön verwirrender Packung zu kaufen. Siehe die Vorderseite:

Was erwarten wir von der Beschriftung «Schweiz» und dem Schweizerkreuz? Schweizer Fleisch, nicht?

Wundervoll! Endlich gibt es also schweizer Poulet zu kaufen, einigermassen artgerecht aufgezogen und ohne unnötigen Antibiotikaeinsatz gezüchtet! Schliesslich prangen prominent ein Schweizerkreuz und die Aufschrift «Schweiz – Suisse – Svizzera» auf der Verpackung. Bravo, Denner! Gut gemacht!

Auf der Rückseite erlebe ich dann die herbe Enttäuschung:

Wo ist nun das schweizer Poulet hingekommen?

«Pouletfleisch (Herkunft: Brasilien)» steht da zu lesen! Wie bitte? Nicht, dass ich etwas gegen Brasilien hätte! Obzwar ich noch nie dort gewesen bin, bin ich überzeugt, dass es ein schönes Land mit netten und freundlichen Menschen und umwerfender Natur sein muss. Trotzdem – ich will kein Pouletfleisch aus Brasilien essen. Höchst überflüssig, zu betonen, dass ich eine Reise um den halben Globus für mein Hühnerbrüstli ablehne, auch bin ich nicht so ganz sicher, ob die Hühner und Güggeln in Brasilien ein angenehmes Dasein bis zu ihrem Tode fristen. Wenn ich da an den Kassensturzbericht über die Trutenmast in Deutschland denke, will ich mir gar nicht ausmalen müssen, wie es erst in Brasilien mit den Hühnern zu- und hergeht.

Ganz abgesehen davon ist es nichts anderes als eine Frechheit und Schweinerei, die Vorderseite mit einem Schweizerkreuz zu schmücken, wenn kein einziges Gramm schweizer Fleisch drinsteckt.

Gebrauch des Genitiv(s) erwünscht

Es hat sich nichts daran geändert, dass ich ein grosser Verfechter des Genitivs bin. Meiner Meinung nach sollte man sich seiner viel öfter bedienen. Er gehört zu den vom Aussterben bedrohten Kasus, was eine gezielte Förderung unabdingbar macht.

Insbesondere, wenn man sieht, wie in aller Öffentlichkeit mit ihm umgegangen wird:

Dies schmerzt mich sowohl in Aug› als auch in Ohr.

Zwar heisst es nicht gerade «Betreten vom Areal verboten», aber auch das schüchternde «des» macht es nicht viel besser. Dies ist ein klassischer Fall von «Genitiv-Dativ-Bastardismus».

Was mir aber vollkommen neu war, ist die Tatsache, dass Köniz ein Konzentrationslager besitzt. Gelinde gesagt – ich bin schockiert. Was fällt denen ein?

Oder könnte mich jemand netterweise darüber aufklären, wofür KZ sonst noch stehen kann?

Selbst ich kann kein Deutsch.

Korrekturen sind auf diesem Blog stets willkommen. Man darf mir mündlich mitteilen, wenn etwas nicht stimmt, man darf einen Kommentar schreiben, wenn man einen Fehler entdeckt, man darf mir einen Brief schicken, wenn einen etwas stört, man darf mich anskypen oder -jabbern oder -icqen, wenn etwas schief ist.

Oder aber man schreibt es mir in einem E-Mail. Die Leser aus Deutschland dürften es mir auch in einer E-Mail schreiben.

Und genau wegen einer E-Mail-Korrektur heisst es also ab sofort im Menu nicht mehr «Fotogallerie», sondern korrekterweise «Fotogalerie». Asche über mein Haupt  und dem Korrektor ein Trullalla.

Aber, um der Welt darzulegen, dass ich mit meinen mangelhaften Deutschkenntnissen mitnichten alleine dastehe, will ich hier noch das eine oder andere Bild veröffentlichen, das dies belegt.

Hochwasseralarm!

Als plötzlich die Sirenen heulten, wurde mir bewusst, dass wohl doch irgend etwas im Gange war. Und tatsächlich: Schon kurz darauf kurvte eine Polizeipatrouille über den Platz und irgendwie wurde sie Stimmung unter dem Restaurantpersonal einen Tick hektischer. Wir blieben gelassen und genossen den Wein.

Aber der Reihe nach.

Der Projektabschlussevent gestern fand teils im Bowlingcenter unter der Monbijoubrücke statt und gipfelte mit dem kulinarischen Abschluss in Form eines Abendessens im Restaurant Schwellenmätteli.
Dass die Aare hoch stand, hatten wir bereits bemerkt, aber erst als die Sirenen heulten, begannen wir, das Spektakel so richtig zu schätzen. Wir bewunderten die flinken Feuerwehrmänner, welche Hochwasserbarrieren errichteten, wir staunten über die Polizei, welche mit Lautsprecherdurchsagen darauf hinwies, dass «e riesigi Wassermängi im Amarsch isch» und dass doch «bitte aui vom Ufer zrüggstah» sollen. Da wir auf der Restaurantplattform nicht wirklich am Ufer standen, sahen wir uns nicht veranlasst, der Aufforderung nachzukommen, sondern begaben uns ans Ende, wo man in die Matte und zu den Schwellen hinuntersieht, und dort schoss ich einige unglaubliche Bilder. Leider nur mit dem Apfeltelefon, aber immerhin. Siehe:

Passiert ist ja schlussendlich fast nichts, und so können wir die Geschichte unter einem gelungenen Abenteuer abbuchen.