Hm. Hm, hm, hm. Hmmmmmm. Möglicherweise bin ich einem Irrglauben auf den Leim gekrochen. Wie dem? So, das:
Einem Kommentar des Königs persönlich entnehme ich, dass mein letzter Beitrag offenbar eine – ich will es nicht Unwahrheit nennen, aber sagen wir mal: nicht-ganz-Richtigkeit enthalten hat. Oder jedenfalls eine missverständlich interpretierbare Aussage. Jene nämlich, dass man mit dem Kauf der Langspielplatte «To Hell With Ewigkeit» von King Pepe und den Queens einen Code erwürbe, der einen dazu befähige, sämtliche Lieder über Spotify strömen zu lassen. So hatte ich das nämlich in Erinnerung.
Allem Anschein nach war meine Erinnerung aber etwas getrübt (ob vom Bierdunst oder von der Musik sei dahingestellt): Wie mich nämlich der gnädige König in besagtem Kommentar belehrt, kann man mithilfe dieses Codes die Musik tatsächlich herunterladen! Hiesse das, ich brauche gar keinen Spotify-Zugang (und auch keinen Plattenspieler), um in den Genuss von «Geitscho», «Scheffe versänke» und Konsorten zu kommen? Dies ist eine derart verlockende Aussicht, dass sich die risikobehaftete Investition von 28 Franken wie ein durchaus lohnenswertes Geschäft anhört!
Derart verlockend gar, dass ich mich nun mal auf den virtuellen Weg zum gesunden Menschenversand mache, und mir den Bestellprozess zu Gemüte führe. So eine Schallplatte macht sich im Notfall ja auch ganz gut als dekorativer Wandschmuck.
An dieser Stelle schon mal ein präventives «Dankeschön für den Tipp, Herr Pepe». Und wenn’s schlussamend nicht funktionieren sollte, kann ich mich ja an dieser Stelle zu rüden Äusserungen hinreissen lassen. So haben alle etwas davon.