Ich bin heute spaziert an einem Gebäude vorbei, dessen Beschriftung mir offenbarte, dass sich daselbst die «Eidgenössische Verwaltung» befinde. Dies veranlasste mich zu gedanklichen Kapriolen, die ich hiermit niederzuschreiben mich bemüssigt fühle, denn am gestrigen Abend wurde mir von Freundesseiten kundgetan, er habe wieder mal auf dieser bescheidenen Seite gelesen und habe sich köstlich dabei amüsiert, und also gedenke ich, für weitere Amüsements Anlass zu bieten, was sich am einfachsten durch die Erstellung eines weiteren Beitrages realisieren lässt.
«Eidgenössische Verwaltung» stand da also geschrieben. Da wird offenbar unsere Eidgenossenschaft verwaltet, und – da ich mich als dieser zugehörig fühle – unter Anderem also auch ich. «Verwalten» bedeutet doch, dass da etwas – oder jemand – ver-waltet wird. Was aber beinhaltet dieses «walten»? Ein sonderbares Verb ist das! Bekannt ist es uns aus der Redewendung «schalten und walten», aber hast du dir schon mal überlegt, was walten wirklich heisst? Unter «schalten» kann ich mir ja noch etwas vorstellen, gibt es in meiner Wohnung doch beispielsweise Lichtschalter, mittels derer ich in der Lage bin, die Beleuchtung meiner Behausung zu kontrollieren. Allerdings bin ich noch nie einem «Lichtwalter» begegnet. Andererseits existiert der «Walter» als Vorname (wir erinnern uns zum Beispiel wehmütig an denjenigen, der Roderer hiess (der ein guter Freund des DJ Antoine war, welcher wiederum noch nie was vom Akkusativ gehört hat), oder auch den Walter, bei dem man sich stets fragen muss, wo er ist). Aber «Schalter» als Vorname? Reichlich bizarr.
Jedenfalls, naja, böh. Ist doch immer wieder interessant, sich solcher Fragen anzunehmen. Ob nun dieser Beitrag amüsementtauglich ist, sei dahingestellt. Er markiert auf alle Fälle den Auftakt in den Blog-November, und das ist doch auch nicht nichts.
Gute Nacht.
Es gibt ja auch den Sachwalter (aber keinen Personenwalter). Oder wohnt der Sachwalter im Emmental oder Oberland und heisst eigentlich Walter Sach?
Wenn er «Sacherwalter» hiesse, könnte ich deine Emmentaltheorie ja noch glauben – und würde mich glatt auf ein Stückli Schoggitorte zu ihm einladen lassen 🙂 (obwohl Sacherfranz dann zugegebenermassen treffender wäre, aber item).
Als Verwaltungsrechtler, der jeden Tag versucht, die Verwaltung zu verwalten, fühle ich mich angesprochen. Woher das Wort verwalten sprachlich stammt, weiss ich zwar auch nicht. Aber ich kann Dir wenigstens eine präzise, deutsch-gründliche Definition der Verwaltung liefern, mit der man Studenten des Verwaltungsrechts quälen kann:
„Öffentliche Verwaltung im materiellen Sinne ist also die mannigfaltige, konditional oder nur zweckbestimmte, also insofern fremdbestimmte, nur teilplanende, selbstbeteiligt entscheidend ausführende und gestaltende Wahrnehmung der Angelegenheiten von Gemeinwesen und ihrer Mitglieder als solcher durch die dafür bestellten Sachverwalter des Gemeinwesens.‘“
– Wolff/Bachof/Stober/Kluth: Verwaltungsrecht, I § 2 III, 2007
Noch Fragen?
Wenn ich diesen Wolff/Bachof/Stober/Kluth-Text lese, so bin ich froh, dass meine Gedanken zum Walter derart oberflächlicher Natur waren. Andernfalls läge mein Hirn wohl heute noch in Falten, die ich auch mit dem heissesten Bügeleisen nicht mehr glatt kriegen würde.