Die Macht der Demokratie zwingt mich im Verhältnis 2:1 zum Schreiben dieses Beitrages um diese nachtschlafene Zeit.
Dabei habe ich doch eigentlich gar nichts zu erzählen. Vielleicht, dass morgen das Prozentbuch sein Ablaufdatum erreicht, und dass wir deshalb noch im Lirumlarum, im Zsa-Zsa und in der Räblus unsere letzten Gutscheine vertätschen mussten. Aber das war’s dann eigentlich wirklich schon fast.
Jedoch nur fast! Denn siehe, etwas Kleines ist dann geng noch passiert, insbesondere auf dem Heimweg.
Da ich seit geraumer Zeit meines Fahrrades mich entledigt sehe, trat ich den Nachhauseweg auf des Alten Gepäckträger an. Dass ich hier vom «Alten» spreche möge er mir verzeihen, aber schliesslich geht’s hier um Persönlichkeitsschutz, nicht alle Welt soll seinen Namen erfahren, da er durch die illegale Tat des mich-auf-seinem-Gepäckträger-mitfahren-Lassens sozusagen eine Straftat begangen hat.
Item, jedenfalls war es mir gerade reichlich wohl auf dem Gepäckträger, währenddem sich der Alte regelrichtig abstrampeln musste, um den Schwung der Kirchenfeldbrücke einigermassen heil die Thunstrasse hinauf zu retten, als sich von hinten im Dunkeln ein Auto näherte. Wenn sich von hinten im Dunkeln ein Auto nähert, lässt dies nichts Gutes erahnen, und in der Tat schallte einen Augenblick später die schroffe Stimme eines Polizisten «Weiter abstige oder zahle?» aus dem Lautspreches des Polizeiautos, als welches sich das Gefährt entpuppte. Bingo. Ich sprang mit elegantem Doppelaxel und angehängter Dreifach-Schraube vom Fahrrad und mimte einen Profifussballer, indem ich die Arme in die Höhe hob. Dieses Signal des «Ich-habe-nichts-getan!» verstanden die Polizisten anscheinend, und fuhren weiter, ohne uns weiter zu behelligen. Der dritte im Bunde, dessen Name hier ebenfalls nicht erwähnt werden soll, lachte sich derweil ins Fäustchen.
Damit entlasse ich dich ins weitere Leben, und mich in die Nachtruhe.
*schnarch*
Gut gemacht! Ich hätte sie jedoch noch – äusserst freundlich – darauf aufmerksam gemacht, dass jegliche vermeindliche Lärmverursachung (z. B. das Betätigen der Autohupe oder die Benützung eines, auf dem Autodach angebrachten Megaphon-Lautsprechers) während der Nacht grundsätzlich verboten sei! Gut, ein solches Einschreiten war, angesichts der Schwere des Delikts und der akut drohenenden Verletzung der öffentlichen Interessen, wohl doch angebracht. Man stelle sich vor was da alles hätte passieren können… Der Alte hätte unter der Last des (fast) doppelten Fahrgewichts zusammenbrechen und schier sterben können! Dies hätte den Einsatz einer Ambulanz erfordert, welche ihrerseits ein lautes – wenigstens aber gerechtfertigtes – Hupkonzert verursacht hätte…
P. S: Du hast bei deinem Absprung noch die dreifache Heckklappe vergessen 😉
Wortgewandt wie immer, der Herr MLaw Hubacher 😀
Ich *wusste*, dass jemand mit der Heckklappe kommen würde! Darum habe ich es extra nicht geschrieben 🙂