Soeben hat der UPS-Paketbote geklingelt, um meines Vaters neuen Computer abzuliefern. Um die Lieferung zu bestätigen, habe ich auf einem dieser kleinen elektronischen Gerätchen unterschreiben müssen, vom Prinzip her das gleiche, wie ein eingeschriebener Brief mit der Post kommt.
Das ist jedoch eine relativ idiotische Angelegenheit. Denn wenn ich tatsächlich so unterschreibe, wie ich das auf Papier tue, steht am Schluss höchstens ein unleserliches Gekrakel auf dem Display. Okay, wenn ich auf Papier unterschreibe ist das auch ein unleserliches Gekrakel, bei mir ist sogar meine normale Schrift ein unleserliches Gekrakel. Aber was ich sagen will, ist, dass die auf dem elektronischen Gerät resultierende Unterschrift keineswegs meiner richtigen Unterschrift entspricht! Ist das rechtlich überhaupt gültig? Kann mich da einer der vielen Juristen, welche ich lobenswerterweise zu meinen Lesern zählen darf, aufklären?
tja, da du ja nur «den Erhalt» bestätigst, ja. Es ist ja ein allgemeines Missverständnis, das man mit einem Eingeschriebenen Brief eine Rechtssicherheit hat. Die Post muss nämlich nicht zwingend nachweisen ,das wirklich der, der es erhalten sollte, es erhalten hat, nur, das es zugestellt wurde.
Wenn man also nun Sachen versenden will, bei denen man was braucht, also so was wie ne Empfangsbestätigung, muss man das mit AR senden. (Einschreiben mit Rückschein!)
So viel dazu.
Ach ja, die Post würde bei einem NICHT entgegengenommenen Eingeschriebenen Brief dir tatsächlich noch mals 5.-!!! in Rechnung stellen… (ausser es sei ein Vermerk: Zurück mit APost) drauf.
Die Unterschrift muss nicht leserlich sein, viele Unterschriften können schwerlich entziffert werden (darum steht bei einem Brief oftmals der Name zusätzlich in Druckbuchstaben darunter).
Die Feststellung, dass die Unterschrift auf dem elektronischen UPS-Gerät relativ krakelig dargestellt wird habe ich auch schon gemacht! Ich denke aber, dass nur die Anzeige des Geräts so komisch ist, in «Wirklichkeit» die Unterschrift aber besser aufgezeichnet wird und so deiner normalen Unterschrift entsprechen sollte. Wäre das nicht der Fall ist die Sache tatsächlich etwas problematisch.
Danke für die kompetente Erläuterung. Gehen wir mal davon aus, dass wirklich nur die Darstellung Mist ist…